Sie arbeiten.
Wir kümmern uns
um Ihre Anrufe.
DienstBot nimmt Anrufe entgegen und vereinbart Termine. Während Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren.
wird verpasst
im Kalender
sofort im Blick
So funktioniert DienstBot im Hintergrund
Ihr Kunde ruft an. Der Anruf wird direkt von DienstBot entgegengenommen.
DienstBot führt ein freundliches Gespräch und sammelt alle wichtigen Informationen.
DienstBot trägt den Termin in Ihren Google Kalender ein, informiert Sie per E-Mail und bestätigt dem Kunden per SMS — Sie sehen jeden neuen Auftrag sofort.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sechs Gründe, warum DienstBot in Ihren Alltag passt.
Testen Sie es jetzt.
Zwei Wege, DienstBot kennenzulernen — ganz ohne Verpflichtung.
Rufen Sie an und versuchen Sie, einen Termin zu buchen — wie ein echter Kunde.
Kurze Online-Einrichtung. Sie erhalten direkt die Telefonnummer Ihres Assistenten.
Einfache, faire Preise
Alle Funktionen in jedem Tarif. Sie wählen nur, wie viel Gesprächszeit Sie brauchen.
Keine Einrichtungsgebühr. Monatlich kündbar.
Für den Ein-Mann-Betrieb. Wenn Sie die meisten Anrufe selbst annehmen und der Assistent nur einspringt, wenn Sie gerade nicht können — auf dem Dach, unter der Spüle, beim Kunden.
Für Betriebe, bei denen das Telefon den ganzen Tag läuft. Gleiche Funktionen wie Basis — Sie zahlen nur für mehr Gesprächszeit.
Für Betriebe mit sehr viel Telefonverkehr. Gleiche Funktionen — Sie zahlen nur für mehr Gesprächszeit.
- Mehrere Anrufe gleichzeitig — Ihre Kunden hören nie besetzt
- Versteht österreichisches Deutsch
- Der Termin steht sofort in Ihrem Kalender — nicht erst nach Ihrer Bestätigung
- Eigene Begrüßung mit Ihrem Firmennamen
- SMS-Bestätigung an Ihren Kunden
- Keine Gesprächsaufzeichnung — Ihre Kundendaten werden nicht für KI-Training verwendet
- Server in Deutschland, AVV inklusive
Gründerpreis für die ersten 20 Betriebe: Basis 39 €, Profi 79 € — dauerhaft. Ihr Preis bleibt, solange Sie Kunde sind.
Alle Preise verstehen sich netto und richten sich ausschließlich an Unternehmer. Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994.
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.



